WeltWashington, D.C. · Amerika
James Comey: Dritte Anklage gegen Ex-FBI-Chef nach Spionagegesetz entsiegelt
Das US-Justizministerium wirft Comey die Weitergabe von Verteidigungsinformationen im Oktober 2016 vor. Eingereicht wurde die Anklage genau zehn Jahre danach.
Von Marcel

Gegen den früheren FBI-Direktor James Comey ist eine dritte Anklage des US-Justizministeriums öffentlich geworden. Ein Bundesgericht in Washington entsiegelte am Montag, 26. Oktober, zwei Anklagepunkte nach dem Spionagegesetz (Espionage Act). Comey soll im Oktober 2016 Informationen zur nationalen Verteidigung unbefugt weitergegeben haben.
Das Ministerium hatte die Anklageschrift bereits am 5. Oktober eingereicht, genau zehn Jahre nach der mutmaßlichen Tat. Bis Montag lag sie unter Siegel. Richter Trevor N. McFadden ordnete die Entsiegelung auf Antrag Comeys an. Comey weist die Vorwürfe zurück.
Anklage zum zehnten Jahrestag
Laut der Anklageschrift soll Comey am oder um den 5. Oktober 2016 im District of Columbia wissentlich und willentlich Verteidigungsinformationen an eine nicht berechtigte Person übermittelt haben. Er habe dabei Grund zu der Annahme gehabt, dass sie den USA schaden und einer fremden Nation nützen könnten.
Der zweite Punkt lautet auf Verschwörung. Comey soll über einen oder mehrere Mitverschwörer eine als „Individual #1“ bezeichnete Person angewiesen haben, die Informationen an einen Reporter einer überregionalen Nachrichtenpublikation weiterzugeben. Das dreiseitige Dokument enthält kaum weitere Einzelheiten. Comeys Anwälte bringen den Fall mit einem Artikel der New York Times vom 5. Oktober 2016 in Verbindung.
Bei dem Dokument handelt es sich um eine sogenannte Criminal Information, eine Anklageschrift, die die Staatsanwaltschaft ohne Beteiligung einer Grand Jury einreicht. Das Ministerium bezeichnete sie als „waiverless criminal information“, mit der die Verjährung gehemmt werden solle. Bei willentlichen Verstößen gegen das Spionagegesetz beträgt die Frist in der Regel zehn Jahre.
Das Ministerium erklärte, das Vorgehen sei anerkannte Praxis und von mehreren Bundesberufungsgerichten gebilligt worden. Es handle sich um laufende Ermittlungen, zu denen man sich nicht weiter äußere.
Verteidigung beantragt Abweisung
Comeys Anwälte haben bereits beantragt, die Anklage abzuweisen. In ihrem Abweisungsantrag argumentieren Comeys Anwälte, die Zehn-Jahres-Frist werde nur durch eine Anklage einer Grand Jury gewahrt. Die Staatsanwaltschaft hielt am 23. Oktober dagegen, auch eine Information wahre die Frist, der Antrag sei verfrüht. McFadden schrieb, das Gericht werde die übrigen Fragen des Antrags später behandeln.
„Herr Comey beteuert standhaft seine Unschuld“, erklärte sein Anwalt Patrick Fitzgerald. Zum dritten Mal in etwas mehr als einem Jahr versuche das Ministerium, Comey strafrechtlich zu belangen. Den Artikel der New York Times hätten während der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump zwei Teams von Staatsanwälten untersucht und beide Male keine Anklage erhoben. Nun, zehn Jahre später, folge eine Information ohne Genehmigung durch einen Richter oder eine Grand Jury. „Sie gibt vor, Herrn Comey Verbrechen vorzuwerfen, die er nicht begangen hat“, sagte Fitzgerald.
Comey selbst kommentierte die Anklage in einem Video mit den Worten: „Sie sind wieder da.“ Er sei unschuldig, lasse sich nicht einschüchtern und vertraue auf die unabhängige Bundesjustiz. Die kommenden Jahre würden allerdings hart, sagte Comey.
Zwei frühere Anklageversuche
Im September 2025 hatte das Ministerium Comey im Bundesgerichtsbezirk Eastern District of Virginia wegen Falschaussage und Behinderung der Justiz angeklagt. Es ging um seine Aussage vor dem Justizausschuss des Senats am 30. September 2020, er habe niemandem beim FBI erlaubt, als anonyme Quelle in Berichten über die Ermittlungen zu Hillary Clintons E-Mails zu dienen. Ein Gericht wies die Anklage am 24. November 2025 ab, weil die Interims-Bundesstaatsanwältin Lindsey Halligan nicht rechtmäßig ernannt worden war.
In der Anklage tauchte eine „Person 3“ auf, die später als der Columbia-Juraprofessor Daniel Richman identifiziert wurde, ein enger Vertrauter Comeys. Laut dem Portal Mediaite hatte das Ministerium Richman Ende August vorgeladen. Einen Bezug zu ihm stellt die neue Anklageschrift nicht her.
Im April 2026 folgte im Eastern District of North Carolina eine Anklage wegen eines Instagram-Beitrags vom Mai 2025. Darauf waren Muscheln zu sehen, die die Zahlen „86 47“ bildeten, dazu der Text „Cool shell formation on my beach walk“. Das Ministerium sieht darin eine Drohung gegen Trump, den 47. Präsidenten der USA. Comey löschte den Beitrag und sagte, er habe die gewaltbezogene Deutung nicht gekannt.
Dieses Verfahren vor Richterin Louise Wood Flanagan läuft noch. Anträge auf Abweisung, unter anderem unter Berufung auf die Meinungsfreiheit und wegen politisch motivierter Strafverfolgung, sind anhängig. Die Anklageverlesung wurde verschoben.
Frühere Ermittlungen endeten ohne Anklage
Mögliche Weitergaben vertraulicher Informationen an die New York Times rund um die Präsidentschaftswahl 2016 waren bereits Gegenstand mehrerer Ermittlungen, darunter der Untersuchung „Arctic Haze“ und der Ermittlungen von John Durham. Mehrere Teams lehnten Anklagen ab.
Der Generalinspekteur des Justizministeriums stellte 2019 in einem Bericht zu Comeys Aufzeichnungen über seine Treffen mit Trump Verstöße gegen interne Richtlinien fest. Belege für eine Weitergabe von Verschlusssachen an Medien fand er nicht. Das Ministerium verzichtete damals auf eine Strafverfolgung.
Trump hatte Comey 2017 als FBI-Direktor entlassen, seitdem gilt Comey als scharfer Kritiker des Präsidenten. Die Verteidigung stellt die Anklagen unter der zweiten Trump-Regierung als politisch motivierte Racheakte dar. Am selben Tag entschied ein Bundesrichter in New York, dass die Entlassung von Comeys Tochter Maurene Comey als Bundesanwältin rechtswidrig war.


