Brasilien: Haustiere können den Familiennamen ihrer Halter bekommen
Brasilianische Cartórios registrieren Haustiere samt Nachnamen der Halter. Das Angebot gibt es seit 2017, eine Rechtspersönlichkeit erhalten die Tiere dadurch nicht.
Von Marcel

Haustierhalter in Brasilien können ihre Tiere bei sogenannten Cartórios registrieren lassen und ihnen dabei den eigenen Familiennamen geben. Das Cartório Bezerra de Azevedo in Teresina, der Hauptstadt des Bundesstaats Piauí, bietet nach Angaben des Portals Dori vom 16. Oktober eine entsprechende Sorgerechtserklärung für Haustiere an, vor Ort oder online.
Cartórios sind in Brasilien Notariats- und Registerstellen, die Urkunden ausstellen und Dokumente eintragen. Laut dem Cartório in Teresina, offiziell das 3. Amt für die Registrierung von Titeln und Dokumenten (3º Ofício de Registro de Títulos e Documentos), kann dem Tier in dem Dokument auch der Familienname gegeben werden.
Auf X stellte das Konto „dailycultures“ die Möglichkeit als Neuheit dar: Brasilianische Standesämter stellten bereits Registrierungen für Haustiere mit dem Nachnamen ihrer Besitzer aus.
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Angebot besteht seit 2017
Neu ist das Angebot allerdings nicht. Im August 2017 startete der Dienst PetLegal, wie der Gerichtshof des Bundesdistrikts und der Territorien (TJDFT) mitteilte. Im Juni 2020 teilte der TJDFT mit, die Aufsichtsbehörde der Justiz des Bundesdistrikts (Corregedoria) habe die Registrierung von Haustieren in den Cartórios genehmigt.
Das Cartório do 2º Ofício in Brasília stellt im Rahmen von PetLegal nach eigenen Angaben eine Registrierungsurkunde für Haustiere aus, in die auch der Familienname des Halters aufgenommen werden kann.
Laut dem TJDFT startete PetLegal im August 2017 und lief zunächst in sieben Bundesstaaten; die Registrierung ist inzwischen auch im Bundesdistrikt möglich.
Keine Rechtspersönlichkeit für das Tier
Eingetragen werden kann der Familienname laut dem Portal Ponto Jurídico in einer sogenannten Erklärung über die Obhut eines Tieres (Declaração de Guarda de Animal).
Márcia Fidelis Lima, Präsidentin der Nationalen Kommission für öffentliche Register des IBDFAM, sagte laut einer IBDFAM-Mitteilung, die Eintragung des Familiennamens verleihe dem Tier keine Rechtspersönlichkeit.


