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Femizid in Rom: Lebenslange Haft für Ex-Freund einer Studentin
Ein Schwurgericht in Rom hat einen jungen Mann für die Tötung seiner Ex-Freundin im März 2025 verurteilt. Der Vater der Getöteten sprach von Gerechtigkeit und von bleibendem Schmerz.
Von Marcel

Das Schwurgericht in Rom hat am Dienstag, 27. Oktober, einen jungen Mann wegen des Femizids an seiner Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte Mark Antony S. hatte gestanden, die Studentin Ilaria S. im März 2025 getötet zu haben. Das Urteil erging in erster Instanz.
Die Dritte Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Antonella Capri folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung fiel nach dreistündiger Beratung. S. war bei der Urteilsverkündung im Bunkersaal des Gefängnisses Rebibbia nicht anwesend.
Vater: „Er atmet noch, meine Tochter nicht mehr“
Im Saal verfolgten Angehörige und Freunde der Getöteten die Verkündung, außerdem eine Gruppe von Studierenden der römischen Sapienza-Universität, an der die junge Frau studiert hatte.
„Gerechtigkeit ist geschehen, doch die eigentliche Strafe gilt uns, meiner Frau und mir. Er atmet noch, meine Tochter nicht mehr“, sagte der Vater nach der Verlesung des Urteils. Er habe immer an die Gerechtigkeit geglaubt und sei nicht im Stich gelassen worden.
Tat in Roms Afrikanischem Viertel
Nach der Rekonstruktion der Staatsanwaltschaft wurde die junge Frau am 25. März 2025 in der Wohnung des Angeklagten in der Via Homs im sogenannten Afrikanischen Viertel der Hauptstadt erstochen. Die Leiche sei anschließend in einem Koffer versteckt und in der Gegend von Capranica Prenestina östlich von Rom in eine Schlucht geworfen worden.
Angeklagt war S. wegen vorsätzlicher Tötung unter erschwerenden Umständen sowie wegen Leichenverheimlichung. Das Gericht erkannte wie von der Staatsanwaltschaft beantragt die Erschwerungsgründe Vorsatz, niedrige Beweggründe und die Beziehung zum Opfer an. Die Auswertung der Handys habe die Ermittler beim Vorwurf des Vorsatzes gestützt, darunter Nachrichten des Angeklagten an einen Freund. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Staatsanwältin: „Keine Affekttat“
Die Anklage vertraten der stellvertretende Staatsanwalt Giuseppe Cascini und Staatsanwältin Maria Perna. „Dies war keine Affekttat“, sagte Perna in ihrer Replik. S. habe seine Tat nie bereut und sei weiterhin überzeugt gewesen, die junge Frau habe dieses Schicksal verdient. Er habe nie die Wahrheit gesagt und immer wieder gelogen, um den Vorsatz nicht zugeben zu müssen.
Die Verteidigung hatte dagegen beantragt, die Erschwerungsgründe des Vorsatzes, der niedrigen Beweggründe und der emotionalen Beziehung auszuschließen und mildernde Umstände anzuerkennen. Der Prozess hatte am 12. November 2025 begonnen. An italienischen Schwurgerichten entscheiden Berufsrichter gemeinsam mit Laienrichtern.
Die Mutter des Angeklagten hatte bereits im November 2025 in einem gesonderten Verfahren zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Beihilfe zur Leichenverheimlichung vereinbart.
