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Chris Brown erhält in London Bewährungsstrafe nach Angriff in Nachtclub
Acht Monate, ausgesetzt auf ein Jahr: Chris Brown muss wegen eines Angriffs auf einen Musikproduzenten 2023 nicht ins Gefängnis. Auch sein Gesangscoach wurde verurteilt.
Von Marcel
Der Sänger Chris Brown muss nach einem Angriff in einem Londoner Nachtclub nicht ins Gefängnis. Ein britischer Richter verurteilte den 37-Jährigen am Montag, 26. Oktober, zu acht Monaten Haft, die für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Auch sein Gesangscoach Omololu A. erhielt eine Bewährungsstrafe von vier Monaten bei einer Bewährungszeit von einem Jahr. Beide hatten sich im Juli schuldig bekannt. Der Vorwurf lautete auf Affray, ein Delikt des englischen Strafrechts für Gewalt oder Gewaltandrohung, die Umstehende um ihre Sicherheit fürchten lässt.
Richter sieht keinen Grund für sofortige Haft
Das Urteil sprach Richter Tony Baumgartner am Southwark Crown Court, einem Strafgericht in London. „Ich habe geprüft, ob die Schwere der Taten zusammen mit der Notwendigkeit von Strafe und Abschreckung außergewöhnliche Umstände darstellt, die eine sofortige Haft erfordern“, sagte Baumgartner. „Ich bin bei jedem von Ihnen zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist.“
Nach Angaben des Senders ITV News müssen Brown und sein Gesangscoach zudem jeweils 1.500 Pfund an Verfahrenskosten zahlen. Brown bedankte sich nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters nach der Urteilsverkündung beim Richter.
Schläge mit einer Flasche
Laut der Londoner Metropolitan Police ereignete sich der Vorfall am 19. Februar 2023 in einem Nachtclub am Hanover Square. Opfer war ein Musikproduzent.
Nach Angaben von Reuters traf Brown den Produzenten zweimal mit einer Flasche am Kopf. Richter Baumgartner habe die Tat als ernste Gewalt in der Öffentlichkeit bezeichnet. Den Schlag mit der Flasche nannte er nach Angaben des Nachrichtenportals IBTimes UK „offensichtlich gefährlich“.

